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Aussonderung heißt Einschränkung, heißt Benachteiligung

Grundgesetz und Gleichstellungsgesetz verbieten die Benachteiligung von behinderten Menschen.

Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder, die die Bundesrepublik bereits ratifiziert hat und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die 2009 ratifiziert wurde und die völkerechtlich bindend sind, verpflichten die Vertragsstaaten zu einer möglichst vollständigen Einbeziehung der behinderten Kinder und Erwachsenen auf allen gesellschaftlichen Gebieten und damit auch zu einer inklusiven Schule.

Wir wollen ...

... der Aussonderung entgegenwirken und Integration in allen Lebensbereichen vorantreiben:

Die Inklusion aller Menschen ist unser erklärtes Ziel.

Deshalb setzen wir uns für das gemeinsame Leben und Lernen von behinderten und nichtbehinderten Menschen ein: im Kindergarten, in der Grundschule, in den weiterführenden Schulen, in der beruflichen Ausbildung, im Arbeits-und Berufsleben, in der Freizeitgestaltung und in Wohnformen.

Integration und Inklusion

Früher besuchten behinderte Kinder ausschließlich Sonderschulen, sie wurden von anderen Kindern getrennt beschult.

Wenn behinderte Kinder auf Antrag und nach einer Vorauswahl eine gemeinsame Schule mit nichtbehinderten Kindern besuchen, wo sie nach Bedarf auch sonderpädagogisch unterstützt werden, spricht man von Integration.

Eine Weiterentwicklung dieses Konzeptes ist die Inklusion. Es wird nicht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern unterteilt, sondern Inklusion geht grundsätzlich davon aus, dass sich alle Schülerinnen und Schüler unterscheiden und besondere Bedürfnisse haben. Je besser die Schule auf diese Unterschiedlichkeit reagieren kann, desto mehr profitieren alle Lernenden davon. Hier fließen Sonderpädagogik und allgemeine Pädagogik zur inklusiven Pädagogik zusammen.

Die "Pädagogik der Vielfalt", wie man Inklusion auch nennt, vertritt ein Konzept des gemeinsamen Lernens und Lebens unterschiedlichster Schülergruppen und Schülerpersönlichkeiten: Mädchen und Jungen, Einheimische und Ausländer, behinderte und nichtbehinderte, schulisch begabte und schulschwache Kinder. (Vgl. Alfred Sander, Konzepte einer inklusiven Pädagogik.)

Integration in der Schule in der Bundesrepublik

Während in den Kindergärten und Kitas der Anteil inklusiv aufgenommener Kinder mit Behinderungen inzwischen erfreulich gewachsen ist und  61,5 % beträgt,  werden in den Schulen in Deutschland durchschnittlich immer nur erst 18,4% der Kinder mit Behinderung inklusiv (integrativ) unterrichtet.

Im Schuljahr 2008/2009 gab es bundesweit etwa 480.000 Schülerinnen und Schüler mit sog. sonderpädagogischem Förderbedarf. In den Grundschulen waren 33,6% der Kinder in die Regelschule integriert, in den weiterführenden Schulen waren dies jedoch nur 14,9%. (K.Klemm in einer Studie für die Bertelsmannstiftung (siehe unter Publikationen) In Hamburg lagen diese Anteile bei 12,8% für die Grundschule und 11,4% für die Sek.I.

Das ist immer noch viel zu wenig!

Geschichte der Integration in Hamburg

In Hamburg gibt es seit langem einen integrativen Weg vom Kindergarten über die Schule und Berufsbildung bis zum Arbeitsleben. Es gibt zahlreiche integrative Kinderkrippen und Kindertagesstätten.

An Grundschulen lernen seit 1985 behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Integrationsklassen und seit 2001 daneben auch in Integrativen Regelklassen.

Seit 1987 haben wir uns erfolgreich für die Fortführung von Integrationsklassen in der Sekundarstufe eingesetzt. Zum größten Teil in Gesamtschulen, aber auch an Haupt- und Realschulen wird die Integration in den Klassen 5-10 fortgesetzt.

In der beruflichen Bildung gibt es seit 1993 an einigen beruflichen Schulen Integrationsangebote. Diese sind allerdings zwischenzeitlich wieder stark eingeschränkt worden.

1992 hat die LAG Eltern für Integration einen Fachdienst für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung gegründet – die Hamburger Arbeitsassistenz. Dieser Fachdienst – mittlerweile eine gemeinnützige GmbH – ermöglicht es vor allem lernbehinderten jungen Menschen, dauerhaft Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Integrationsklassen in Hamburg

Integrationsklassen waren im Hamburgischen Schulgesetz verankert und damit Bestandteil des Regelschulsystems.

Nach der Neuformulierung des § 12 im  neuen Hamburgischen Schulgesetz vom September 2010 haben nun - mit deutlichem Bezug auf die Behindertenrechtskonvention - alle Kinder mit Behinderung das Recht, eine Regelschule zu besuchen:

 

"1. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das
Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist."

 

Noch herrscht allerdings über die Ausgestaltung des gemeinsamen Unterrichts Unklarheit. Vorerst werden Integrationsklassen weiterbestehen, daneben wird es auch Einzelintegration geben.

 

Bisher werden in eine Integrationsklasse von insgesamt etwa 21 Kindern zwei bis vier unterschiedlich behinderte SchülerInnen aufgenommen. Die Klasse wird von einem Pädagogenteam geleitet - in der Grundschule sind das ein/e Lehrer/in, ein/e Erzieher/in und ein/e Sonderschullehrer/in; in der Sekundarstufe ein/e Lehrer/in, ein/e Sozialpädagoge/in und eine Sonderschullehrer/in.

Die Pädagogen sind mit unterschiedlicher Wochenstundenanzahl in der Klasse. Eine ständige Doppelbesetzung und stundenweise Dreifachbesetzung gewähren einen differenzierten Unterricht. Die Aufnahme von behinderten Kindern in eine I-Klasse erfolgt nach der Begutachtung durch eine eingesetzte Aufnahmekommission. Allerdings entschied bisher letztlich nicht der Elternwille, sondern das aufsichtsführende Schulamt.

Für die nichtbehinderten Kinder gelten die Lehrpläne der allgemeinen Schule, für die behinderten Kinder, sofern sie nicht zielgleich unterrichtet werden können, die Lehrpläne der jeweils für ihre Behinderung "zuständigen" Sonderschule.

 

So gibt es zur Zeit neben den Integrationsklassen auch noch die Integrativen Regelklassen. Hier werden alle Kinder in eine Klasse aufgenommen – außer offensichtlich behinderte Kinder, die sich für Integrationsklassen bewerben mussten. Lernbeeinträchtigungen wird durch zusätzliche Förderung in der Klasse Rechnung getragen. Noch ist - wie gesagt - nicht klar, wie es mit diesen Klassen weitergehen wird.

Zwei Kinder lernen zusammen.

Arbeitsassistenz - Unterstützung für Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Seit 1992 unterstützt die Hamburger Arbeitsassistenz Menschen mit Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung beim Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die LAG Eltern für Integration wollte mit der Gründung dieses Fachdienstes Alternativen zu einer Tätigkeit in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) schaffen.

Gegenwärtig unterstützt die Hamburger Arbeitsassistenz

- Menschen mit Lernbehinderung, die aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen

- Schulabgänger/innen, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf Alternativen zum Berufsbildungsbereich in den WfbM wünschen

- Arbeitslos gemeldete Schwerbehinderte, die bei der Überwindung ihrer Arbeitslosigkeit zusätzliche Hilfe benötigen.

Interessenten an den Angeboten der Hamburger Arbeitsassistenz können direkten Kontakt mit dem Fachdienst aufnehmen. Die Adressen befinden sich unter "Anlaufstellen".